Neuro-Orthoptik und visuelle Rehabilitation

Spezialsprechstunde „Neuro-Orthoptik und Visuelle Rehabilitation“

Das WILHELMINENHAUS KIEL – Medizinisches Versorgungszentrum für Augenheilkunde – bietet für Patienten mit neurologisch begründeten Sehstörungen die Spezialsprechstunde „Neuro-Orthoptik und Visuelle Rehabilitation“.

In der Regel wird eine Sehstörung infolge einer Hirnschädigung bei einer normalen augenärztlichen Untersuchung festgestellt. Patienten mit einer Sehstörung infolge einer Hirnschädigung können dann in der Spezialsprechstunde “Neuro-Orthoptik und visuelle Rehabilitation” von unserer Orthoptistin Frau Petra Fischer weiter betreut werden.

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Diagnose und Therapie neurologisch bedingter Sehstörungen

Vielfach ist bei Krankheiten, die primär das Gehirn betreffen, auch das Sehvermögen in Mitleidenschaft gezogen. Man denke nur an z.B. ein Hirntrauma oder einen Schlaganfall. All dies ist gar nicht so selten. Pro Jahr erleiden in Deutschland ca. 550.000 Menschen einen Hirnschaden.

neuro orthopt visuelle rehab kampagne

Vielfach stehen dabei zunächst eine Körperlähmung oder eine Sprachstörung akut im Vordergrund. Aber auch das Sehvermögen ist häufig mitbetroffen. So weisen z.B. 30% aller Schlaganfallpatienten einen Ausfall im Gesichtsfeld auf – daneben aber auch andere Störungen des Sehens wie zum Beispiel beim Doppeltsehen.

In vielen dieser Fälle sind die Augen selbst gesund. Trotzdem sind die geschilderten Sehprobleme gravierend. Denn 80% unserer Sinneseindrücke werden über die Augen auf­genommen. Liegt hier ein Schaden vor, ist der ganze Mensch betroffen.

Eine neurologisch begründete Sehstörung muss vor einer eventuellen Therapie zunächst genau diagnostiziert wer­den. Der Diagnostikblock nimmt in der Regel ca. eine Stunde in Anspruch. Mit Hilfe der genannten Maßnahmen wird dabei die vorliegende Sehstörung exakt eingegrenzt und diagnostiziert. Gleichzeitig wird festgelegt, ob ein Reha-Sehtraining oder eine sonstige visuelle Rehabilita­tionsmaßnahme sinnvoll ist.

In jedem Fall wird ein ausführliches Abschlussgespräch geführt und vor einer evtl. visuellen Reha-Behandlung ein schriftlicher Behandlungsplan erstellt.

Zu den einzelnen diagnostischen Maßnahmen in der neuro-orthoptischen Sprechstunde gehören u.a.

  • Ausführliche Anamnese, ggf. mit einer Bezugsperson
  • Nochmalige Kontrolle der vorhandenen Brillen
  • Prüfung der Orientierungsfähigkeit
  • Bestimmung der Lesegeschwindigkeit
  • Bestimmung der Akkommodationsfähigkeit
  • Bestimmung des Vergrößerungs- und Lichtbedarfs
  • Genaue Analyse der Augenstellung und -beweglichkeit
  • Analyse des Binokularsehens
  • Prismendiagnostik
  • Untersuchung des Gesichtsfeldes
  • Analyse des Farbensehens
  • Bestimmung des Kontrastsehens
  • Erstellung eines schriftlichen Therapieplans

Vielfach stehen dabei zunächst eine Körperlähmung oder eine Sprachstörung akut im Vordergrund. Aber auch das Sehvermögen ist häufig mitbetroffen. So weisen z.B. 30% aller Schlaganfallpatienten einen Ausfall im Gesichtsfeld auf – daneben aber auch andere Störungen des Sehens wie zum Beispiel beim Doppeltsehen.

In vielen dieser Fälle sind die Augen selbst gesund. Trotzdem sind die geschilderten Sehprobleme gravierend. Denn 80% unserer Sinneseindrücke werden über die Augen auf­genommen. Liegt hier ein Schaden vor, ist der ganze Mensch betroffen.

Eine neurologisch begründete Sehstörung muss vor einer eventuellen Therapie zunächst genau diagnostiziert wer­den. Der Diagnostikblock nimmt in der Regel ca. eine Stunde in Anspruch. Mit Hilfe der genannten Maßnahmen wird dabei die vorliegende Sehstörung exakt eingegrenzt und diagnostiziert. Gleichzeitig wird festgelegt, ob ein Reha-Sehtraining oder eine sonstige visuelle Rehabilita­tionsmaßnahme sinnvoll ist.

In jedem Fall wird ein ausführliches Abschlussgespräch geführt und vor einer evtl. visuellen Reha-Behandlung ein schriftlicher Behandlungsplan erstellt.

Zu den einzelnen diagnostischen Maßnahmen in der neuro-orthoptischen Sprechstunde gehören u.a.

  • Ausführliche Anamnese, ggf. mit einer Bezugsperson
  • Nochmalige Kontrolle der vorhandenen Brillen
  • Prüfung der Orientierungsfähigkeit
  • Bestimmung der Lesegeschwindigkeit
  • Bestimmung der Akkommodationsfähigkeit
  • Bestimmung des Vergrößerungs- und Lichtbedarfs
  • Genaue Analyse der Augenstellung und -beweglichkeit
  • Analyse des Binokularsehens
  • Prismendiagnostik
  • Untersuchung des Gesichtsfeldes
  • Analyse des Farbensehens
  • Bestimmung des Kontrastsehens
  • Erstellung eines schriftlichen Therapieplans

Neuro-orthoptische Therapie, visuelle Rehabilitation, Reha-Sehtraining

Hat sich durch die eingehende Diagnostik ergeben, dass ein Sehtraining oder sonstige visuelle Rehabilitati­onsmaßnahmen zur Besserung des Sehvermögens und zur Linderung der Beschwerden sinnvoll sein könnten, wird dem Patienten eine derartige Therapiemaßnahme empfohlen.

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Ein derartiges Reha-Sehtraining erfolgt in einzelnen Sitzungen von jeweils ca. 20-30 Minuten Dauer. Es wird empfohlen, je nach Fall 5 oder 10 aufeinander­folgende Sitzungen festzulegen.

Zusätzlich können aus der Spezialsprechstunde heraus flankierende, therapeutische Maßnahmen auch sozialer Art organisiert und koordiniert werden – z.B. fächer­übergreifend hin zu anderen medizinischen Institutionen, Pflegeeinrichtungen u.ä. Auch können Bezugspersonen (z.B. Ehepartner, Angehörige) in die speziellen Rehamaßnahmen einbezogen und geschult werden. Auf Wunsch wird ein ausführlicher, schriftlicher Krankheitsbericht an andere Behandler erstellt.

Kosten

Wie oben bereits dargestellt, können die sehr speziellen Leistungen in der neuro-orthoptischen Sprechstunde inklusive des Reha-Sehtrainings nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse erbracht werden, sondern sind den Patienten privat in Rechnung zu stellen.

Ob die Leistungen von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstattet werden, muss im Einzelfall dort erfragt werden.

Der ca. 1-stündige spezielle neuro-orthoptische Dia­gnostikblock setzt sich aus einer ganzen Reihe von Einzelmaßnahmen zusammen und kostet 99 €.

Erscheint nach entsprechender Diagnostik ein Sehtrai­ning oder eine sonstige visuelle Rehabilitationsmaßnah­me zur Besserung des Sehvermögens sinnvoll, wird eine derartige Therapie in (meist 5 oder 10) Einzelsitzungen angeboten. Eine Einzelsitzung kostet 66 €.

Wie geht es weiter?

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Wenn Sie grundsätzlich Interesse an dem Angebot der neuro-orthoptischen Sprechstunde des Wilhelminen­hauses haben, aber noch nicht ganz sicher sind, stehen Ihnen alle Ärzte des Wilhelminenhauses und natürlich auch Frau Fischer sehr gerne beratend zur Verfügung.

Anmeldungen hierfür sind möglich unter der Telefonnummer 0431 – 220 90 90 oder

Wir alle im WILHELMINENHAUS hoffen, dass wir mit unserer neuro-orthoptischen Sprechstunde im WIL­HELMINENHAUS eine Lücke füllen und insbesondere den vielen sehr kranken Patienten mit einer neurologisch bedingten Sehminderung  besser helfen können, als es ohne diese Sprechstunde möglich wäre.