Augenärztliches Gutachten
Ein augenärztliches Gutachten kann aus vielen Gründen benötigt werden. Am häufigsten stellen wir augenärztliche Gutachten aus, wenn die Mindestanforderungen im regulären Führerscheinsehtest nicht erfüllt wurden oder eine Fahrerlaubnis in einer Führerscheinklasse mit Pflicht zum augenärztlichen Gutachten beantragt werden soll. Darüber hinaus wird vor dem Erwerb von Sportboot- und Motorbootführerscheinen ein positives augenärztliches Gutachten benötigt. Das Gleiche gilt für Fluglizenzen von Sportflugzeug-Piloten.
Ferner werden von uns augenärztliche Gutachten im Rahmen von beruflichen Einstellungsuntersuchungen ausgestellt. Für Berufseinsteiger bei der Polizei, der Feuerwehr, der Bundeswehr und in anderen Bereichen können augenärztliche Eignungsuntersuchungen erforderlich sein. Des Weiteren kann eine gutachterliche Augenuntersuchung z. B. nach einem Unfall von einer Behörde oder einem anderen Auftraggeber verlangt werden.
Augenärztliche Gutachten im Überblick
- Führerscheine aller Klassen inkl. Segel- und Motorboot
- Augenärztliches Zeugnis für den Fliegerarzt (sog. Fliegergutachten)
- Spezielle berufliche Eignungstests
- Andere Zwecke
Augenärztliches Gutachten – Anforderungen
Je nach Zweck des augenärztlichen Gutachtens kann es unterschiedliche Anforderungen geben, die von den Bewerbern für eine positive Beurteilung erfüllt werden müssen. Neben der Überprüfung des Sehvermögens bei guten Lichtverhältnissen (Tagessehschärfe) beinhaltet die augenärztliche Untersuchung auch Tests zu anderen Sehfunktionen:
Dämmerungssehen
Oft verschlechtert sich bei Augenkrankheiten zuerst das Sehen bei ungünstigen Lichtverhältnissen bzw. in der Dämmerung. Um das Dämmerungssehen zu simulieren, wird der Sehtest in der Helligkeit angepasst.
Blendempfindlichkeit
Ein Sehtest unmittelbar nachdem der Proband mit hellem Licht geblendet wurde, gibt Hinweise auf die Blendempfindlichkeit. Insbesondere bei Patienten mit Grauem Star zeigt sich oft eine erhöhte Blendempfindlichkeit.
Farbsehen
Bei der Überprüfung des Farbsehens wird vom Augenarzt überprüft, ob farbige Buchstaben auf speziellen Sehtafeln erkannt werden können.
Gesichtsfeld
Das Gesichtsfeld ist der Bereich, welcher ohne eine Bewegung der Augen wahrgenommen werden kann. Bei der Untersuchung des Gesichtsfelds können leichte Ausfallerscheinungen diagnostiziert werden, welche die Betroffenen häufig noch nicht selbst bemerken.
Stellung und Zusammenspiel der Augen
Im Rahmen der Untersuchung wird geprüft, ob Strabismus (Schielen) vorliegt und inwieweit das Zusammenspiel der Augen funktioniert (Stereosehen).
Darüber hinaus können in einigen Fällen weitere Untersuchungen, wie z. B. eine mikroskopische Untersuchung des Augenhintergrunds bzw. der Netzhaut für das augenärztliche Gutachten erforderlich sein.
Falls eine Sehhilfe benötigt wird, muss diese auch während der Untersuchungen getragen werden. Ihre Sehschärfe muss „nur“ mit Sehhilfe ausreichend sein, um die Tests zu bestehen. Im Anschluss an die Untersuchungen wird das Gutachten, welches je nach Zweck in seinem Umfang variieren kann, vom Augenarzt ausgestellt.
Führerschein-Sehtest
Der standardisierte Sehtest darf nur bei einer offiziellen Sehteststelle durchgeführt werden. Dazu zählen in der Regel auch Optiker. Der Vorteil eines Besuchs beim Augenarzt ist jedoch, dass im Rahmen der augenärztlichen Untersuchung auch Augenkrankheiten diagnostiziert werden könnten.
Wird der standardisierte Führerschein-Sehtest nicht bestanden, muss sich der Proband von einem Augenarzt untersuchen lassen. Im Anschluss an die Untersuchung wird ein augenärztliches Gutachten zur Fahrtauglichkeit des Probanden erstellt.
Augenärztliches Führerscheingutachten
Bei Berufskraftfahrern (Lkw, Bus) ist eine umfangreiche Untersuchung der Augen vorgeschrieben. In der Regel ist ein augenärztliches Führerscheingutachten obligatorisch, um die entsprechende Fahrerlaubnis erwerben bzw. verlängern zu können. Ähnliches gilt für Personen, die in der gewerblichen Fahrgastbeförderung arbeiten (z. B. Krankentransportfahrer, Taxifahrer und Chauffeure).
Lkw-Führerscheingutachten
Lkw-Führerscheine werden in Deutschland mit einer zeitlichen Befristung ausgestellt. In der Regel müssen sie nach 5 Jahren verlängert werden, um weiterhin gültig zu bleiben.
Bei den leichteren Klassen C1 und C1E sind Führerscheine, die zwischen dem 01.01.1999 und 18.01.2013 ausgestellt wurden, noch bis zum 50. Lebensjahr des Führerscheininhabers gültig. Voraussetzung ist jedoch, dass der Lkw-Führerschein nicht berufsmäßig genutzt wird. Ab dem 50. Lebensjahr wird alle 5 Jahre eine Verlängerung notwendig, damit die Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit nicht verliert.
C1- und C1E-Führerscheine sind seit dem 19.01.2013 grundsätzlich wie die Führerscheine für schwere Lkw (Klassen C und CE), nur noch 5 Jahre gültig und müssen nach Ablauf dieser Zeit verlängert werden. Andernfalls verlieren sie ihre Gültigkeit. Zur Erteilung einer Verlängerung muss der ausstellenden Behörde ein aktuelles Gutachten eines Augenarztes vorgelegt werden.
Für Berufskraftfahrer ist es sehr wichtig, rechtzeitig einen Termin für eine augenärztliche Untersuchung zu vereinbaren. Einer der Gründe dafür ist, dass das Straßenverkehrsgesetz empfindliche Strafen für das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis vorsieht. Das Straßenverkehrsgesetz sieht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor (§ 21 StVG). Der Straftatbestand ist auch dann erfüllt, wenn die Fahrerlaubnis „nur“ abgelaufen ist!
Gerne können Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns aufnehmen, um einen Termin für eine augenärztliche Untersuchung im Wilhelminenhaus Kiel zu vereinbaren.
Bus-Führerscheingutachten
In Deutschland ausgestellte Bus-Führerscheine der Klassen D1, D1E, D und DE sind zeitlich befristet und müssen nach 5 Jahren verlängert werden. Wie Lkw-Fahrer auch müssen Busfahrer bei der ausstellenden Behörde ein positives augenärztliches Gutachten vorlegen können, damit ihre Fahrerlaubnis verlängert wird. Das Busführerschein-Gutachten ist teurer als der standardisierte Führerschein-Sehtest.
Busfahrer sollten rechtzeitig vor dem Ablauf der 5-Jahres-Frist einen Termin für eine augenärztliche Untersuchung vereinbaren, damit ihre Fahrerlaubnis nicht ungültig wird. Für das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis drohen empfindliche Strafen bis hin zur Freiheitsstrafe (§ 21 StVG). Es ist diesbezüglich wichtig zu wissen, dass auch dann eine Straftat vorliegt, wenn die entsprechende Fahrerlaubnis „nur“ abgelaufen ist.
Um einen Untersuchungstermin im Wilhelminenhaus Kiel zu vereinbaren, können Sie uns gerne jetzt anrufen oder eine E-Mail zur Terminvereinbarung schreiben. Unser freundliches Team freut sich auf Sie!
Augenärztliches Gutachten – Kosten
Die Krankenkassen übernehmen normalerweise nicht die Kosten für die Erstellung des augenärztlichen Gutachtens. Daher müssen Sie diese in der Regel selbst tragen.
Der zeitliche Aufwand für die Erstellung eines augenärztlichen Gutachtens kann je nach dessen Zweck variieren. Oftmals fällt ein höherer zweistelliger Betrag an, welcher in der Regel von Ihnen komplett privat gezahlt werden muss. Vor der eigentlichen Untersuchung werden Sie natürlich umfassend über die anfallenden Kosten von unserem freundlichen Team aufgeklärt. Außerdem können Sie selbstverständlich einen Kostenvoranschlag erhalten.