Aktuelles aus der Gesundheitspolitik

Fast täglich gibt es Neues in der Gesundheitspolitik. Gesundheitsreform, Gesundheitsverhalten, wohnortnahe Gesundheitsversorgung, Krankenkassenbeiträge oder Honorarreformen sind einige der gesundheitspolitischen Themen in der Tagespresse von heute. Die interessantesten aktuellen Nachrichten haben wir hier für Sie zusammengestellt:

 


Hochtechnologie sorgt für Kostensteigerung im Gesundheits-
wesen

Der medizinische Fortschritt kostet die Krankenkassen Millionen, denn immer mehr Patienten lassen sich in die Röhre schieben. Dies geht aus dem Arztreport 2011 der Krankenkasse Barmer GEK hervor. Demnach ließen sich rund elf Millionen Deutsche zuletzt mit Hilfe einer Computertomographie (CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT) in einer Praxis oder einer Klinik untersuchen.

MRT und CT werden beispielsweise bei Verdacht auf Knochenschäden, Krebserkrankungen und Entzündungen eingesetzt. Dabei werden am häufigsten der Kopf, die Wirbelsäule, Arme und Beine durchleuchtet. Zwei Drittel der Untersuchungen erfolgen ambulant.

In deutschen Arztpraxen und Kliniken stehen derzeit etwas 4.600 CT- und MRT-Geräte. Eine Untersuchung mit diesen bis zu 750.000 Euro teuren Geräten kostet rund 700 Euro. Im Jahr 2009 wurden knapp 4,9 Millionen Bundesbürger mindestens einmal in einem CT durchleuchtet, 5,9 Millionen ließen sich mit Hilfe eines MRT durchchecken. Seit 2004 ist die Zahl der Menschen, die eine MRT-Untersuchung in Anspruch nehmen, um 41 Prozent gestiegen. Der Einsatz dieser Hochtechnologie ist damit zunehmend für die Kostensteigerung im Gesundheitswesen mitverantwortlich.

Die Krankenkassen werten den Einsatz der medizinischen Hochtechnologie zum einen durchaus als positiv, denn der gesetzlich Versicherte profitiert vom medizinischen Fortschritt und das Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung demonstriert seine Leistungsfähigkeit. Zum anderen kommt es aber auch zu einer zunehmenden Strahlenbelastung durch MRT und CT. Deshalb sollte die Medizintechnik nicht deshalb eingesetzt werden, weil sie modern ist, sondern wenn sie medizinisch sinnvoll ist. Denn der Arztreport 2011 stellte auch fest, dass in weniger als 50 Prozent der Fälle sinnvolle Konsequenzen für die Therapie gezogen wurden. Ein Vorschlag lautet daher, genaue Leitlinien bei der eingesetzten Therapie zu entwickeln und Diagnosen in Zentren zu bündeln.

Redaktion e|pat|in® / 23.02.2011


Im Herbst kommt die Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte (abgekürzt eGK) sollte bereits ab 1. Januar 2006 die bestehende Krankenversicherungskarte in Deutschland ersetzen. Der Zeitpunkt der Einführung wurde wegen ungeklärter Punkte hinsichtlich Finanzierung, Datenschutz und Zuständigkeiten immer wieder verschoben. Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) zwingt die Krankenkassen jetzt per Gesetz, bis Ende 2011 mindestens zehn Prozent ihrer Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte auszustatten. Können sie dies nicht, drohen Strafzahlungen in Millionenhöhe. Die Zuschüsse für die Verwaltungskosten werden dann um zwei Prozent gekürzt.

Voraussetzung für die Nutzung der neuen Gesundheitskarte ist die Installation der Kartenlesegeräte bis zum 1. Oktober in Praxen und Krankenhäusern. Die Kosten dafür in Höhe von rund fünf Millionen Euro tragen die Krankenkassen.

Kritisch sehen die Krankenkassen die jetzt angeordnete Einführung der neuen Gesundheitskarte, weil viele der Funktionen, die die neue Karte haben sollte, noch nicht freigeschaltet sind. Dabei geht es hauptsächlich um Daten zu Vorerkrankungen, Allergien und Laborbefunden. Eine Online-Anbindung, die das Abfragen und Abgleichen solcher Daten ermöglichen würde, wird erst 2012 oder 2013 möglich sein.

Redaktion e|pat|in® / 23.02.2011


Wann sind Individuelle Gesundheitsleistungen sinnvoll? Was sollte man dabei beachten?

Die Entscheidung für oder gegen eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) trifft allein der Patient. Manche Patienten haben Sorge, dass sie etwas versäumen, wenn sie die IGeL ablehnen, die ihr Arzt vorgeschlagen hat. Für viele Patienten ist aber auch unverständlich, warum die Behandlung nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird. Dagegen fällt es anderen leicht, eine IGeL in Anspruch zu nehmen, beispielsweise eine Tauglichkeitsuntersuchung, um zu sehen, ob der gesundheitliche Zustand mit dem gewünschten Sport vereinbar ist (Fallschirmspringen, Tauchen).

Deshalb ist es sinnvoll, sich im Vorwege über die Nützlichkeit einer IGel zu informieren. Über IGel darf nur der Arzt den Patienten beraten, weil nur er die gesundheitliche Situation kennt. Wenn der Patient gesetzlich versichert ist, ist der Arzt verpflichtet, einen schriftlichen Vertrag mit dem Patienten abzuschließen, wenn eine IGeL durchgeführt werden soll.

Ganz wichtig: In keinem Fall darf ein Arzt eine medizinisch notwendige Behandlung ablehnen, weil der Patient sich gegen eine vorgeschlagene IGeL entschieden hat. Sollte dies der Fall sein, kann der Patient die für sein Bundesland zuständige Ärztekammer darüber informieren.

Die Kosten für eine IGeL sind in der Gebührenordnung für Ärzte festgelegt. Der Arzt kann je nach Aufwand und Schwierigkeit den einfachen oder 2,3-fachen Gebührensatz berechnen (in begründeten Ausnahmefällen auch den 3,5-fachen Gebührensatz). Pauschalpreise oder Erfolgshonorare sind nicht zulässig.

Die Techniker Krankenkasse hat jetzt in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung eine Broschüre zum Thema Individuelle Gesundheitsleistungen herausgebracht. Eine darin enthaltene IGel-Checkliste gibt jedem Patienten die Möglichkeit, herauszufinden, ob er von seinem Arzt hinsichtlich der vorgeschlagenen kostenpflichtigen Zusatzbehandlung auch gut beraten wurde:

  • Hat mir mein Arzt erklärt, warum IGel für mein spezielles gesundheitliches Problem sinnvoll ist?
  • Hat mich mein Arzt darüber informiert, wie gut die wissenschaftlichen Belege für den Nutzen der IGel sind?
  • Fühle ich mich von meinem Arzt umfassend und verständlich über den Nutzen und mögliche Risiken und Nebenwirkungen der IGel beraten?
  • Bin ich von meinem Arzt sachlich, ohne Drängen und ohne anpreisende Werbung informiert worden?
  • Bin ich von meinem Arzt über die Kosten informiert worden?
  • Gibt es eine schriftliche Vereinbarung zwischen meinem Arzt und mir zur geplanten IGeL?
  • Habe ich in der Arztpraxis eine Entscheidungshilfe zur IGeL bekommen (zum Beispiel diese Checkliste)?
  • Habe ich das Gefühl, dass ich mich für oder gegen eine vom Arzt vorgeschlagene IGeL frei entscheiden kann?

Nach der Behandlung ist dann noch die Frage zu stellen:

  • Habe ich eine nachvollziehbare Rechnung erhalten?

Beispiele für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGel) aus verschiedenen Bereichen:

  • Früherkennungsuntersuchungen: (zusätzliche Gesundheitsuntersuchung, Grüner-Star-Früherkennung, Ultraschalluntersuchung von Organen, Bestimmung des Prostataspezifischen Antigens (PSA) ohne Hinweis auf Prostatakrebs)
  • Freizeit, Urlaub, Sport: Tauglichkeitsuntersuchungen Extremsport, Sportmedizinische Beratung)
  • Medizinisch-kosmetische Leistungen: Gesichtsstraffung, Lidkorrektur, Fettabsaugung (ästhetische OPs), Entfernung von Tätowierungen
  • Ärztliche Serviceleistungen: z.B. Bescheinigung für den Besuch des Kindergartens, Bescheinigung für die Reiserücktrittsversicherung, ärztliche Berufseingangsuntersuchungen, ärztliche Begutachtung zur Beurteilung der Wehrtauglichkeit
  • Labor: Blutgruppenbestimmung auf Wunsch
  • Psychotherapie: Stressbewältigungstherapie, Paartherapie

Quelle: Broschüre der TK: Selbst zahlen? Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Redaktion e|pat|in® / 27.01.2011


Ersatzkassen wollen bessere Verteilung der Ärzte

Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Thomas Ballast, fordert eine Reform der Bedarfsplanung für Ärzte. Ziel einer Umstrukturierung müsse sein, dass vorhandene ärztliche Kapazitäten in Regionen umgesteuert werden, in denen eine ärztliche Unterversorgung drohe. Das bedeutet im Klartext, dass in überversorgten Gebieten die Möglichkeit geschaffen werden muss, Praxen schließen zu können. Außerdem sei eine ökonomische Steuerung der Arztniederlassungen notwendig. Demnach sollten in überversorgten Gebieten niedrigere Arzt-Honorare gezahlt werden.

Die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU hat bereits Vorschläge für eine Neuregelung der medizinischen Versorgung in Deutschland gemacht. In einem 14-Punkte-Papier wird unter anderem gefordert, einen regionalen sektionsübergreifenden Versorgungsausschuss zur Bedarfsplanung einzurichten. Die künftige Bedarfsplanung soll sich an der Morbidität der Bevölkerung orientieren. Der Versorgungsausschuss soll nur bei drohender Unterversorgung eingesetzt werden.

Außerdem sprechen sich die Ersatzkassen für höhere Beitragssätze in der gesetzlichen Pflegeversicherung aus. Ziel sei es, eine Reserve für die Zukunft zu bilden. Wie der Verbandsvorsitzende der Ersatzkassen, Christian Zahn, sagte, müsse diese Nachhaltigkeitsreserve verpflichtend, kollektiv, einkommensunabhängig und paritätisch finanziert werden. Dadurch könnten die Beitragssätze langfristig stabil gehalten werden. Eine Finanzierung durch eine verpflichtende Kapitaldeckung hält Zahn für falsch, da er sich nicht vorstellen könne, dass 70 Millionen Versicherte von sich aus eine private Zusatzversicherung abschließen sollen.

Redaktion e|pat|in® / 27.01.2011


Jüngste Gesundheitsreform bringt wichtige Neuerungen für Kassenmitglieder

Für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ändert sich mit Beginn des Jahres 2011 einiges. Hier die wichtigsten Punkte der jüngsten Gesundheitsreform:

Höhere Krankenkassenbeiträge

Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung steigt von bisher 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent des Bruttolohnes. Davon tragen die Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung 7,3 Prozent, die Arbeitnehmer oder Rentner 8,2 Prozent, Steigt der Gesamtbeitrag in Zukunft weiter, wird sich nur der Arbeitnehmeranteil erhöhen. Künftige Kostensteigerungen sollen aber auch über höhere Zusatzbeiträge der Krankenkassen ausgeglichen werden können.

Praxisgebühr und Zuzahlungen für Medikamente bleiben unverändert. Sie müssen weiterhin bis zu einer Höhe von zwei Prozent des Bruttohaushaltseinkommen gezahlt werden. Bei chronisch Kranken reicht ein Prozent.

Beliebig hohe Zusatzbeiträge möglich

Zusatzbeiträge sind allein vom Arbeitnehmer oder Rentner zu tragen. Die Zusatzbeiträge sind vom Einkommen unabhängig und sind für alle Mitglieder einer Kasse gleich hoch. Jede Kasse darf künftig beliebig hohe Zusatzbeiträge verlangen, bisher gab es hier einen Grenzwert. Der Wettbewerb unter den Krankenkassen soll dafür sorgen, dass die Zusatzbeiträge angemessen bleiben. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Kassen zwei Prozent des Bruttoeinkommens, erhalten Betroffene automatisch eine Rückerstattung. Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) müssen keine Zusatzbeiträge zahlen. Familienmitglieder zahlen ebenfalls keine Zusatzbeiträge.

Kassenpatienten können bei einer Veränderung der Zusatzbeiträge ihre Krankenkasse wechseln, auch wenn die Bindungsfrist von 18 Monaten noch nicht erfüllt ist. Der Wechsel (die Kündigung) muss allerdings erfolgen, bevor der Zusatzbeitrag erstmals fällig oder erhöht wird. Während der Kündigungsfrist muss der Zusatzbeitrag nicht gezahlt werden.

Achtung: Wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, bedeutet das nicht, dass sie schlecht wirtschaftet. Es ist ratsam, vor einem Wechsel das Preis-Leistungs-Verhältnis zu vergleichen, denn es kann sein, dass eine Kasse mit Zusatzbeitrag mehr Leistungen anbietet, die dem Mitglied wichtig sind.

Beitragsbemessungsgrenze sinkt

Unter der Beitragsbemessungsgrenze versteht man den Höchstbetrag, bis zu dem ein gesetzlich Versicherter Beiträge aus seinem Einkommen an die Krankenkasse abführen muss. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich anhand der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst. 2011 sinkt sie um ein Prozent auf brutto 44.500 Euro jährlich/3.712,50 Euro monatlich.

Kassenmitglieder zahlen damit monatlich ab 2011 maximal 304,43 Euro (ohne Zusatzbeiträge). Für die Pflegeversicherung müssen maximal 72,39 Euro gezahlt werden. Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte. Kinderlose zahlen zusätzlich maximal 9,28 Euro.

Wechsel zur privaten Krankenversicherung (PKV) leichter möglich

Wer als Arbeitnehmer ein Jahr lang (bisher waren es drei Jahre) über der Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro jährlich verdient, kann in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Berufsanfänger mit einem Gehalt oberhalb der Grenze können künftig ohne Wartezeit der PKV beitreten.

Achtung: Die Beiträge der privaten Krankenversicherer sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Es gibt dort inzwischen hohe Beitragssprünge. Man sollte sich daher überlegen, ob man gewünschte Zusatzleistungen nicht besser über eine Kombination aus gesetzlicher Kassenleistung und privaten Zusatzversicherungen erreichen kann.

Kostenerstattung

Als gesetzlich Versicherter kann man bei seiner Krankenkasse Kostenerstattung auswählen. Bisher nutzen nur wenige Versicherte die Kostenerstattung. Sie kann vorteilhaft sein, um einen schnelleren Termin oder eine umfangreichere Behandlung zu bekommen. Der Arzt rechnet seine Leistung in diesen Fällen nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Die Gebührensätze sind in der Regel höher, als das, was die Krankenkasse später erstattet. Es besteht also für den Versicherten die Gefahr, dass er auf den Mehrkosten sitzenbleibt.

Wahltarife bereits nach einem Jahr kündbar

Wer einen Wahltarif gewählt hat, kann diesen jetzt bereits nach einem Jahr kündigen. Ausnahmen sind Selbstbehalt- und Krankengeldregelungen (weiterhin drei Jahre Bindungsfrist). Auch bei Wahltarifen gilt künftig ein Sonderkündigungsrecht, wenn eine Krankenkasse Zusatzbeiträge einführt oder anhebt.

Mehrkostenregelung bei Arzneimitteln

Die gesetzlichen Krankenkassen haben mit vielen Pharmafirmen Rabattverträge abgeschlossen. Patienten erhalten deshalb bei wirkstoffgleichen Präparaten meist nur das Arzneimittel eines oder mehrerer bestimmter Hersteller. Ab sofort kann man auch das gewohnte Medikament in der Apotheke wählen, wenn man den (kalkulierten) Aufpreis gegenüber dem rabattierten Konkurrenzmittel selbst bezahlt.

Redaktion e|pat|in® / 03.01.2011


Arzneimittel-Härtefall-Verordnung

Seit dem 22. Juli 2010 gibt es eine Arzneimittel-Härtefall-Verordnung. Sie ermöglicht bestimmten Patientengruppen, Medikamente anzuwenden, die in Deutschland und Europa nicht zugelassen sind. Dazu gehören Patienten, die an einer schweren, lebensbedrohlichen Erkrankung leiden oder an einer Erkrankung, die zu einer Behinderung führen kann. In der Regel können diese Menschen nicht warten, bis ein für sie möglicherweise hilfreiches neues Medikament zugelassen ist.

Für die Anwendung nicht zugelassener Medikamente gelten strenge Voraussetzungen. Fortgeschrittene klinische Studien müssen aufzeigen, dass das Medikament bei der fraglichen Erkrankung helfen könnte. Risiken und Nebenwirkungen müssen zu einem angemessenen Verhältnis zu dem erhofften Nutzen und der Schwere der Krankheit stehen. Sind diese Bedingungen erfüllt, kann der Hersteller ein sogenanntes Härtefallprogramm beginnen. Er muss das Medikament kostenlos zur Verfügung stellen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das in Deutschland für die Zulassung der meisten Medikamente zuständig ist, prüft die eingereichten Unterlagen zu Studiendaten und Nutzen innerhalb von zwei Wochen.

Als mögliche Krankheiten für den Einsatz nicht zugelassener Arzneimittel kommen zum Beispiel fortgeschrittene Krebserkrankungen und Nervenleiden, beispielsweise Alzheimer oder Parkinson, in Betracht, allerdings immer unter der Voraussetzung, dass keine der zugelassenen Therapien mehr hilft. Dabei muss das Risiko in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Es liegt nach Freigabe des Medikaments im Ermessen des Arztes, ob er dem Patienten die Einnahme empfiehlt oder davon abrät.

Weitere Möglichkeiten eines schwerkranken Patienten neben dem Härtefallprogramm:

  • Off-label-use: Einsatz eines Medikaments, das nicht für die betreffende Erkrankung aber für andere Leiden zugelassen ist. Wann Ärzte diese Möglichkeit nutzen können, ist durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geregelt.
  • Individueller Heilversuch: Einsatz eines beispielsweise importierten, in Deutschland nicht zugelassenen Mittels bei einem einzelnen Patienten, wenn ein übergesetzlicher Notstand vorliegt, d.h. eine Alternative fehlt. Die Haftung ist nicht klar geregelt.

Redaktion e|pat|in® / 19.11.2010


Versicherte zahlen für zu teure und nutzlose Medikamente

Bis heute bezahlen die Versicherten für zu teure und/oder nutzlose Medikamente. Die Arzneimittelhersteller fahren satte Gewinne ein, die Krankenkassen klagen über die hohen Kosten für scheinbar neue Medikamente. So stiegen die Arzneimittelkosten in den letzten drei Jahren um durchschnittlich jeweils sechs Prozent an und machten damit 2009 ein Fünftel (30 Milliarden Euro) der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen aus. Laut Schätzungen können hier etwa neun Milliarden Euro eingespart werden.

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) will das Preismonopol der Pharmabranche kippen, an dem der Gesetzgeber Schuld ist. Im Gegensatz zu anderen Ländern weltweit können die Pharmaunternehmen die Preise für neu entwickelte Medikamente selbst bestimmen. Werden sie verschrieben, muss die Krankenkasse dafür bezahlen. Rösler plant hier, dass die Arzneimittelhersteller zukünftig den Preis für dieses innovative Medikament mit den Krankenkassen aushandeln müssen. Gibt es innerhalb eines Jahres keine Einigung, setzt der Staat den Höchstpreis fest.

Die Pharmaindustrie weist den Vorwurf zurück, die Preise seien zu hoch und droht wie sooft mit dem Abbau von Arbeitsplätzen beispielsweise in der Arzneimittelforschung. Doch die Pharmabranche Deutschlands hat in den letzten Jahren an Ansehen verloren. So halten Experten die Drohung, Arbeitsplätze abzubauen, nicht für besonders stichhaltig, da nur noch ein geringer Teil neuartiger Medikamente in Deutschland entwickelt wird. Problematisch wird gesehen, dass Arbeitsplätze zunehmend durch hohe Lohnnebenkosten gefährdet werden, die wiederum durch steigende Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen getrieben werden. Auch das bedroht Arbeitsplätze.

Redaktion e|pat|in® / 29.03.2010


Preisgrenzen für Medikamente zwingen Patienten Veränderungen auf

Ärzte müssen möglichst preisgünstig verordnen. Sie müssen eine vom Gesetzgeber gewollte Preisgrenze für Medikamente einhalten und dürfen nur unterhalb dieser Preisgrenze verordnen. Was bedeutet dies für den Patienten? Folgendes kann auftreten:

  • Statt des gewohnten Medikamentes erhält der Patient ein anderes, preiswerteres.
  • Die Packungsgröße kann sich ändern.
  • Die Dosierung kann sich ändern.
  • Häufigerer Wechsel des Medikamentes wegen wechselnder Preisgrenzen bei Medikamenten.
  • Das neue Medikament hat eine andere Wirkstoffzusammensetzung.

Betroffen sind vor allem Patienten, die zum Beispiel Medikamente zur Senkung der Blutfette oder des Blutzuckers erhalten oder Medikamente zum Schutz des Magens und der Speiseröhre benötigen. Ebenso betroffen sind Herz-Kreislauf-Mittel, Rheumamittel, Medikamente zur Osteoporosebehandlung, Depressiva, Migränemittel und Prostatamedikamente.

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) weist in einem Faltblatt Patienten auf die Änderungen in der Arzneimittelversorgung hin, die bereits 2006 mit dem Arzneimittelverordnungswirtschaftlichkeitsgesetzt (AVWG) verabschiedet wurden, aber nach wie vor auf Grund steigender Arzneimittelkosten hoch aktuell sind. Ärzte, die ihr Budget für Arzneimittel überschreiten, müssen demnach die Mehrkosten aus eigener Tasche bezahlen.

Die KVSH stellt klar, dass Ärzte an der Verordnung von Medikamenten nichts verdienen. Sie haben also keinen Vorteil davon, wenn sie ein Medikament einer bestimmten Arzneimittelfirma verordnen. Man sollte auf alle Fälle seinem Arzt vertrauen, der die richtige Verordnung ausstellen wird. Vorteil eines Wechsels auf ein preisgünstigeres Medikament könnte sogar eine Zuzahlungsbefreiung für den Patienten bedeuten.

Redaktion e|pat|in® / 29.03.2010


Niederlande Vorreiter in Sachen Bürgerversicherung und Gesundheitsprämie

Im Jahr 2006 wurde in den Niederlanden eine Gesundheitsreform umgesetzt, die Elemente enthält, die Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) im Zuge seiner geplanten Gesundheitsreform versprochen hat: die Finanzierung des Gesundheitssystems über eine Prämie mit einem sozialen Ausgleich.

Die Niederländer haben Elemente aus Gesundheitsprämie und Bürgerversicherung miteinander kombiniert und sind mit dem neuen System sehr zufrieden. Ziel war es, soviel Wettbewerb wie möglich auf dem Gesundheitsmarkt einzuführen. Dafür wurden zunächst alle gesetzlichen Krankenkassen privatisiert und unterschiedliche Aufsichtsvorschriften vereinheitlicht. Somit entstanden eine Krankenversicherung und ein Leistungskatalog für alle.

Die Einnahmen werden zu gleichen Teilen gesichert. Damit ist garantiert, dass sich die Arbeitgeber trotz Prämie beteiligen. Der Beitrag zur Krankenversicherung setzt sich zur Hälfte aus einem einkommensabhängigen Satz (2010: 7,05 Prozent) zusammen, der vom Arbeitgeber erstattet wird. Die andere Hälfte umfasst eine Kopfpauschale für alle Versicherten ab dem 18. Lebensjahr. Diese ist je nach Kasse unterschiedlich hoch (2010: durchschnittlich 1085 Euro).

Wichtig war für die Niederländer ein klares Wettbewerbskonzept. Die Krankenkassen unterliegen einheitlichen Regeln, der Markt ist extrem transparent, der Preisdruck wird vom Versicherungsmarkt auf die Leistungserbringer, dazu gehören beispielsweise auch die Ärzte und Krankenhäuser, weitergegeben. Erste Erfolge, zum Beispiel Preisstürze bei neuen Medikamenten zeichnen sich ab. Dazu kommt ein enormer Wettbewerbsdruck auf dem Krankenversicherungsmarkt, der zunächst jeden fünften Niederländer die Krankenkasse wechseln ließ und die Anzahl der Krankenkassen stark verringert hat. Über die Höhe des Sozialausgleichs aus Steuermitteln wird aber auch in den Niederlanden weiter diskutiert.

Redaktion e|pat|in® / 29.03.2010


Kopfpauschale? Gesundheitsprämie? Was ist das eigentlich?

Die Bundesregierung, allen voran Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP), ist mit dem Ziel angetreten, die Gesundheitskosten weiter zu senken. Rösler fordert einkommensunabhängige Kassenbeiträge und die Abkoppelung der Gesundheits- von den Arbeitskosten. Arme und Reiche sollen den gleichen Beitrag in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen.

Bislang zahlen Kassenpatienten 7,9 Prozent ihres Bruttolohnes in die Gesundheitskasse. Nicht berücksichtigt sind hier eventuelle Zusatzbeiträge. Die Arbeitgeber zahlen noch einmal sieben Prozent der Beiträge dazu. Jede Beitragserhöhung führt dazu, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber mehr in die Gesundheitskasse zahlen müssen. Das verteuert die Arbeit und belastet die Wirtschaft. Zum einen hat der Arbeitnehmer weniger Geld zur Verfügung, der Arbeitgeber ebenfalls weniger Geld beispielsweise für Investitionen oder neue Arbeitsplätze.

Die Kopfpauschale oder besser/netter ausgedrückt, die Gesundheitsprämie soll diesen nach Ansicht der FDP unhaltbaren Zustand ändern. Der Anteil der Arbeitgeber soll auf dem heutigen Stand eingefroren werden. Der Arbeitgeber soll also nur noch sieben Prozent vom Bruttolohn seines Mitarbeiters in die Gesundheitskasse überweisen, unabhängig von steigenden Kassenbeiträgen. Die Arbeitnehmer, egal ob Chef oder Sekretärin, Meister oder Geselle, alle zahlen die gleiche Summe für den Gesundheitsschutz. Für Geringverdiener soll es einen sozialen Ausgleich aus dem Steueraufkommen geben.

Die Höhe der Kopfpauschale ist noch nicht abschließend geklärt. Eine Gesundheitskommission wird sich in den kommenden Wochen mit den Problemen im Gesundheitswesen beschäftigen. Diese lassen sich laut Rösler durch eine Verbesserung des Systems mit prämienfinanziertem Anteil und Sozialausgleich lösen. Auf einen zeitlichen Abschluss der Gespräche will sich der Minister nicht festlegen lassen. Die Gründlichkeit stünde vor der Schnelligkeit. Neben der Einnahmen- werde auch die Ausgabenseite gründlich untersucht werden.

Redaktion e|pat|in® / 29.03.2010


2.870 Euro Gesundheitskosten pro Kopf in Deutschland

Im Jahr 2006 wurden in Deutschland für den Erhalt der Gesundheit und für die Linderung von Krankheitsfolgen durchschnittlich 2.870 Euro für jeden Einwohner ausgegeben. Für die deutsche Volkswirtschaft waren das Gesamtkosten in Höhe von 236 Milliarden Euro. Sie lagen damit um 17,2 Milliarden Euro höher als im Vergleichsjahr 2002. (Zum Vergleich: Die Ausgaben des Bundeshaushaltes betrugen 2006 261,6 Milliarden Euro.)

Mehr als die Hälfte der gesamten Krankheitskosten verteilen sich auf folgende vier Krankheitsklassen:

  • Erkrankungen des Kreislaufsystems (14,9 Prozent)
  • Erkrankungen des Verdauungssystems (13,8 Prozent)
  • Psychische und Verhaltungsstörungen (11,7 Prozent)
  • Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems (11,3 Prozent)

Krankheiten des Kreislaufsystems, beispielsweise Hochdruckerkrankungen, Schlaganfälle und Herzinfarkte, mit rund 2,6 Millionen Behandlungsfällen wurden 2006 am häufigsten diagnostiziert und stehen bei den Krankheitskosten an der Spitze. Herz-Kreislauferkrankungen gehören mit 43,7 Prozent der Sterbefälle zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland.

Krankheiten des Verdauungssystems belegen bei den Krankheitskosten 2006 den zweiten Platz. Darunter fallen mit knapp neun Prozent der Gesamtkosten auf Erkrankungen der Mundhöhle, Speicheldrüsen und Kiefer, sowie die zum Teil sehr kostenintensive Zahnbehandlung und der Zahnersatz. Allein auf die Behandlung von Zahnkaries entfielen rund 3,1 Prozent der Gesamtkosten.

In der Rangliste der Krankheitskosten folgen psychische und Verhaltungsstörungen. Die Kosten für Demenzerkrankungen waren in diesem Bereich am höchsten. Rund eine Million Menschen sind heute in Deutschland von einer Demenz betroffen. Ebenfalls kostenintensiv: die Behandlung von Depressionen.

Bei den Krankheiten des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes sind Rückenleiden für ein Drittel der Kosten in dieser Krankheitsklasse verantwortlich. Nicht enthalten sind hier die Kosten für Arbeitsunfähigkeit oder Frühverrentung.

Neubildungen (z.B. Tumore) stehen an fünfter Stelle der Krankheitskosten. Hierbei spielen die bösartigen Neubildungen, die 2006 über ein Viertel aller Sterbefälle ausmachten, eine besondere Rolle.

Betrachtet man die Krankheitskosten im Jahr 2006 pro Kopf nach dem Alter zeigt sich, dass die Kosten mit dem Alter stark ansteigen:

  • unter 15 Jahren:       1.260 Euro
  • Alter 15 ? 29 Jahre:  1.190 Euro
  • Alter 30 ? 44 Jahre:  1.610 Euro
  • Alter 45 ? 64 Jahre:  2.930 Euro
  • Alter 65 ? 84 Jahre:  6.090 Euro
  • 85 Jahre und älter:  14.370 Euro

Fast die Hälfte der Kosten für die Hochbetagten entstanden in Pflegeeinrichtungen.

Knapp 58 Prozent der Krankheitskosten entfallen auf Frauen, ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung liegt bei 51,1 Prozent. Berücksichtigt werden muss hier, dass Frauen durchschnittlich älter werden als Männer, Kosten für Schwangerschaft und Geburt hinzukommen und ein häufigerer professioneller Pflegebedarf im hohen Alter bei alleinstehenden Frauen entsteht.

Quelle: Robert-Koch-Institut (Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit)

Hinweis: Das Statistische Bundesamt schätzt seit 2002 alle zwei Jahre den volkswirtschaftlichen Schaden in Deutschland durch Krankheit und Unfälle. Die Ergebnisse geben einen Überblick über Inanspruchnahme des Gesundheitswesens durch die Bevölkerung nach Alter und Geschlecht, Krankheitsarten und Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Redaktion e|pat|in® / 19.01.2010

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